Wissenswertes zu Nebenangeboten
Zu Nebenangeboten stellen sich oft – teilweise grundsätzliche – Fragen, z.B.: Wann sind Nebenangebote zugelassen? Wann ist es sinnvoll, Nebenangebote zuzulassen? Was hat es mit
Mindestanforderungen auf sich?
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Produktneutrale
Ausschreibung
Eigentlich muss der öffentliche Auftraggeber produktneutral ausschreiben. Das gilt jedoch nur eingeschränkt. Möglich ist unter bestimmten Voraussetzungen
(1) die Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes durch Verweis auf ein bestimmtes Produkt mit dem Zusatz "oder gleichwertig" (Rechtfertigung aufgrund mangelnder
Beschreibbarkeit) oder
(2) die Beschaffung eines bestimmten Produktes (Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand).
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