md-jur.de ist eine Informationsplattform zum Vergaberecht. Es richtet sich sowohl an öffentliche Auftraggeber, die Vergaben auf den Weg bringen und durchführen müssen, als auch an Unternehmer, die sich für öffentliche Aufträge bewerben wollen. Diese Website wird von Dr. iur. Martin Dimieff, Rechtsanwalt in Rostock, betrieben.
Wissenswertes zu Nebenangeboten
Zu Nebenangeboten stellen sich oft – teilweise grundsätzliche – Fragen, z.B.: Wann sind Nebenangebote zugelassen? Wann ist es sinnvoll, Nebenangebote zuzulassen? Was hat es mit Mindestanforderungen auf sich?
Eigentlich muss der öffentliche Auftraggeber produktneutral ausschreiben. Das gilt jedoch nur eingeschränkt. Möglich ist unter bestimmten Voraussetzungen
(1) die Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes durch Verweis auf ein bestimmtes Produkt mit dem Zusatz "oder gleichwertig" (Rechtfertigung aufgrund mangelnder Beschreibbarkeit) oder
(2) die Beschaffung eines bestimmten Produktes (Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand). Weiter ...
Wenn der öffentliche Auftraggeber eine Leistung nicht produktneutral ausschreibt und sie durch Verweis auf ein Leitfabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ beschreibt, findet sichmanchmal der Hinweis, dass ein Bieter, der nicht das Leitfabrikat anbietet, sondern „nur“ ein gleichwertiges Produkt, die Gleichwertigkeit mit den Angebotsunterlagen nachweisen muss. Wann und wie kann der Nachweis verlangt werden und welche Maßstäbe gelten?
Dr. Martin Dimieff
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